Platzordnung
Jede Benutzerin und jeder Benutzer sowie jede Besucherin und jeder Besucher des Funcourts ist verpflichtet, sich nach der folgenden Platzordnung zu verhalten. Mit dem Betreten der Anlage werden diese Bestimmungen anerkannt.
1. Der Funcourt ist eine Einrichtung der Marktgemeinde Haag am Hausruck. Die Entscheidung über die Benützung der Anlage trifft die Marktgemeinde Haag am Hausruck durch den Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person.
2. Die Anlage wird nur Benutzern zur Verfügung gestellt, die diese Platzordnung in allen Punkten verbindlich anerkennen.
3. Die Pflege, Verwaltung und Aufsicht des Funcourts obliegen der Marktgemeinde Haag am Hausruck.
4. Das Betreten und die Benützung des Funcourts erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern bzw. obsorgeberechtigte Personen haften für ihre Kinder. Seitens der Marktgemeinde Haag am Hausruck wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Unfälle, Schäden oder abhandengekommene Gegenstände übernommen.
5. Das Betreten des Funcourts ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Im Rahmen des Vereinssports nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson zulässig.
6. Der Funcourt steht vorrangig dem örtlichen Freizeit-, Schul- und Vereinssport zur Verfügung.
7. Die Benützung des Funcourts ist unentgeltlich. Ein Rechtsanspruch auf Benützung besteht jedoch nicht.
8. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung des Funcourts untersagt.
9. Sondernutzungen, insbesondere Veranstaltungen, organisierte Trainings, Turniere, sonstige reservierungspflichtige oder vom üblichen Gemeingebrauch abweichende Nutzungen, sind vorab gesondert mit der Marktgemeinde Haag am Hausruck abzuklären und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
10. Änderungen bei den Nutzungszeiten oder vorübergehende Sperren, auch kurzfristig, bleiben der Marktgemeinde Haag am Hausruck vorbehalten.
11. Die Benützung des Funcourts ist nur zu den bekanntgemachten Öffnungszeiten zulässig. Außerhalb dieser Zeiten ist das Betreten und Benützen der Anlage nicht erlaubt.
12. Das Betreten der Spielflächen ist nur mit geeigneten, sauberen Sportschuhen gestattet. Schuhe, die geeignet sind, den Belag zu beschädigen, sind unzulässig.
13. Das Befahren oder Benützen der Anlage mit Fahrrädern, E-Scootern, Rollern, Skateboards, Inlineskates oder vergleichbaren Fahrgeräten ist untersagt.
14. Sportarten und Nutzungen, die Beschädigungen an der Anlage, insbesondere am Belag, an den Toren, Netzen, Banden oder Schutzeinrichtungen hervorrufen können, sind nicht gestattet.
15. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen sowie von Glasflaschen ist auf der gesamten Anlage untersagt.
16. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb der Spielfläche ist nicht gestattet. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Betreten der Spielfläche mit Kaugummi ist untersagt.
17. Auf der gesamten Anlage besteht Alkohol- und Rauchverbot.
18. Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf die Anlage mitgenommen werden.
19. Es ist verboten, sich auf Tore, Netze, Schutznetze oder Banden zu hängen, darauf zu klettern oder zu balancieren.
20. Alle Benutzerinnen und Benutzer sowie Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage und in ihrem Umfeld zu wahren, auf andere Benutzer Rücksicht zu nehmen und unnötigen Lärm zu vermeiden. Insbesondere ist auf die umliegende Nachbarschaft Bedacht zu nehmen.
21. Beschädigungen oder festgestellte Mängel an der Anlage sind der Marktgemeinde Haag am Hausruck unverzüglich zu melden. Wer Schäden verursacht, haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die daraus entstehenden Kosten. Bei minderjährigen Personen haften die Aufsichtspflichtigen bzw. die nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlichen Personen. Mutwillige Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
22. Bei groben Verstößen gegen diese Platzordnung oder bei wiederholtem Fehlverhalten kann durch den Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person ein Platzverweis oder Benützungsverbot ausgesprochen werden.
23. Diese Platzordnung gilt nicht für den Schulbetrieb.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr
Samstag: von 8 – 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Sonn- und Feiertage: geschlossen.
Diese Ordnung wurde im Gemeindevorstand vom 7. April 2026 behandelt.